Baustellenphase

Während der Bauphase werden die Sicherheit und der Gesundheitsschutz  auf der Baustelle organisiert und kontrolliert. Äußere Einflüsse und Überschneidungen mit anderen Aktivitäten die Auswirkungen auf die Baustelle haben könnten werden dabei berücksichtigt. Laut Gesetz beginnt diese Phase vor der Beratungsphase der Unternehmen.

Folgende Dokumente werden ausgestellt:

Schriftliche Vorankündigung

Überschreitet die geschätzte Dauer der Baustelle 30 Arbeitstage und werden mehr als 20 Arbeiter gleichzeitig beschäftigt, oder ist das geschätzte Bauvolumen umfangreicher als 500 Mann-Tage, muss eine schriftliche Vorankündigung an die ITM (Gewerbeaufsichtsbehörde) gesendet werden. Die (Sub)Unternehmen die auf der Baustelle tätig sind werden dadurch bei der ITM  angemeldet. Die Erstausgabe muss min. 10 Arbeitstage vor Baubeginn an die ITM gesendet werden. Das Dokument wird sichtlich auf der Baustelle ausgehängt und regelmäßig aktualisiert. Laut Gesetz ist die Vorankündigung durch den Bauherrn zu erstellen und zu aktualisieren. Diese Mission wird von uns übernommen, ohne dadurch den Bauherrn von seinen legalen Pflichten zu entbinden.

I.S.G.P. (Individueller Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)

Die Unternehmen senden den I.S.G.P. und den Antrag auf Baustellenzugang der (Sub)Unternehmen, den sie im Vorfeld vom Koordinator erhalten haben, an den Koordinator.

Falls keine Zustellung erfolgt, hat der Bauherr das Recht das Unternehmen von der Baustelle zu verweisen.

Baustellenbesuche mit Berichterstellung

Der Koordinator besucht die Baustelle regelmäßig um die Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu koordinieren und zu kontrollieren. Daraufhin erstellt der Koordinator einen Bericht um seine Erkenntnisse und Anmerkungen an die Unternehmen weiter zu geben. Die Unternehmer sind gehalten den Feststellungen, Hinweisen bzw. Anweisungen des Koordinators Folge zu leisten. Der Koordinator kann Informationen an die ITM weitergeben.

Anpassung des A.S.G.P. und des Baustellentagebuchs

Bei Bedarf wird, parallel zu der Baustelle, der A.S.G.P. durch uns mit den Informationen der Unternehmer, im I.S.G.P.  angepasst.

Sicherheitsregister

Das Sicherheitsregister beinhaltet wichtige Informationen bzgl. den Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Es wird auf der Baustelle hinterlegt und ist zu jeder Zeit von den Arbeitern einsehbar, es wird bei Bedarf aktualisiert.

Koordinationsbesprechung

Falls der Koordinator  es für nötig empfindet, kann er eine Sicherheits- und Gesundheitsschutz-besprechung mit allen am Bau Beteiligten einberufen.

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